Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden.
Hinweis zur Betriebserlaubnis
Wir sind auf die Optimierung von Motoren durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung spezialisiert. Sofern durch Eingriffe in die Motorsteuerung / Kennfeldoptimierung, die Betriebserlaubnis / der Versicherungsschutz von Fahrzeugen erlischt, bieten wir optional Teilegutachten an, mit deren Eintragung in die Fahrzeugpapiere die Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden kann. Für Bestand, Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebserlaubnis haftet der Kunde.
§ 2. Preise
An unsere Angebotspreise halten wir uns zwei Monate gebunden.
§ 3. Lieferung
Optimierungstermine sind für beide Seiten verbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben den Parteien kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.
§ 4. Versand
Sofern der Kunde der Firma dts Steuergeräte, Motoren, Maschinen oder Fahrzeuge zur Optimierung zur Verfügung stellt, erfolgt der Versand stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt Firma dts die Auswahl der Versandart vorbehalten.
§ 5. Abnahme
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/ oder die Teile, insbesondere die Software und die damit verbundene Leistung als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Insbesondere der Verbrauch ist in starkem Maße von Fahrzeug, Fahrer, Treibstoff und Einsatzbedingungen abhängig. Eine Garantie für eine Mindestverbrauchsreduzierung wird daher nicht übernommen.
§ 6. Beanstandungen
Der Käufer hat Mängel sowie Beanstandungen unverzüglich, spätestens 5 Arbeitstage nach deren Auftreten an die Firma dts zu melden, sonst verfallen etwaige Ansprüche. Der Firma dts steht grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung zu. Reklamationen bzw. Mängelrügen werden erst nach vollständiger Bezahlung des kompletten Rechnungsbetrages durch den Kunden wirksam und auch erst dann durch die Firma dts bearbeitet. Eine Mängelrüge bzw. Reklamation berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Kürzung des Rechnungsbetrages. Sofern die Firma dts auch mit zwei Nachbesserungen die zugesagten Leistungen nicht erfüllen kann, erhält der Kunde die Originalsoftware wieder in das entsprechende Steuergerät eingespielt und den Kaufpreis erstattet. Erfüllungsort für beide Seiten ist hierfür 91161 Hilpoltstein. Weitere Ansprüche seitens des Kunden entstehen nicht.
§ 7. Gewährleistung
Durch die Optimierung der Firma dts kann die Herstellergarantie/ Gewährleistung entfallen. Die Firma dts übernimmt für die gelieferte Software 12 Monate Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die durch die Firma dts optimierte Software und nicht auf das Fahrzeug selbst, dessen Antrieb oder sonstige Komponenten.
Sofern für ein Fahrzeug/ einen Motor noch die Herstellergarantie gilt und das Fahrzeug nicht älter als 24 Monate ist, besteht die Möglichkeit einer „Garantieausfallversicherung“. Für deren Leistungen und Tarife gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Versicherers. Firma dts bietet seinen Kunden durch ein Rahmenabkommen mit dem Versicherer günstige Konditionen, welche optional in Anspruch genommen werden können.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Firma dts zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten Eigentum der Firmadts. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil der Firma dts, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Firma dts unzulässig. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist der Firma dts dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere einer Pfändung, hat der Käufer die Firma dts sofort schriftlich zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentumsrechtes der Firma dts entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar, per Scheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes, bei Überweisungen unverzüglich, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Firma dts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 10. Zurückbehaltungsrecht
An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht der der Firma dts wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Die Firma dts ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, der Firma dts bekannte Anschrift des Auftraggebers.
§ 11. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
§ 12. Unterlagen
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben Eigentum der der Firma dts und dürfen ohne deren schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden.
§ 13. Haftungsausschluss
Die Firma dts haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, Maschinen, Motoren oder Antrieben. Veränderungen im Motormanagement, insbesondere Leistungssteigerungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis straßenzugelassener Fahrzeuge. Veränderungen der Software können die elektronische Verbrauchsmessung beeinflussen. Diese Umstände sind dem Kunden bekannt, und er wird im Bedarfsfall für eine Erneuerung der Betriebserlaubnis Sorge tragen. Eine Haftung hierfür übernimmt die Firma dts ausdrücklich nicht.
Die Firma dts bietet auf Kundenwunsch optional Teilegutachen (TÜV-Gutachten) für in Deutschland straßenzugelassene Fahrzeuge. Mit diesen TÜV-Gutachten können Softwareänderungen im Motormanagement, insbesondere damit verbundene Leistungssteigerungen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Hierdurch kann die Gültigkeit der Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden. Von Angestellten der Firma dts vorgenommene Probe- oder Überführungsfahrten erfolgen auf das Risiko des Auftraggebers, bzw. Halters. Die Firma dts haftet nicht für Schäden, welche bei der Durchführung dieser Fahrten entstehen, gleich welcher Art.
§ 14. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Firma dts, Lohbachstrasse 2e in 91161 Hilpoltstein.
§ 15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen 91161 Hilpoltstein.
§ 16. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.